Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Download und zur Registrierung von p.i.c.s.-Programmen.
 |
Wie verschicke ich einen Registrierantrag zur Freischaltung der Vollversion eines Programms? |
 |
Wenn Sie ein p.i.c.s. Shareware-Programm aus dem Internet geladen und
installiert haben, verfügen Sie zuerst über eine Probeversion des Programms. Diese Probeversion dürfen Sie je nach
Lizenz beliebig testen und auch weitergeben. Wenn Sie das Programm aber mit seinem vollen
Funktionsumfang nutzen möchten, müssen Sie das Programm regsitrieren. Sie müssen einen Registrierantrag an p.i.c.s. senden,
um einen Registrierschlüssel für die Freischaltung der Vollversion Ihres Programm zu erhalten. Dazu rufen Sie am einfachsten
in dem jeweiligen Programm die Funktion "Vollversion freischalten" auf, mit der Sie zum p.i.c.s. Onlineshop
weitergeleitet werden. Alternativ können Sie auch ganz normal mit Ihrem Internetbrowser zum p.i.c.s. Onlineshop
browsen. Im Onlineshop geben Sie Ihren Namen und das freizuschaltende Programm ein und stellen so einen Antrag für einen
Registrierschlüssel, mit dem Sie die Vollversion Ihres Programms freischalten können.
|
 |
 |
Wie bezahle ich die Registriergebühr, wenn ich ein p.i.c.s.-Shareware-Programm registrieren möchte? |
 |
Nachdem Sie einen Registrierantrags an p.i.c.s. geschickt haben, erhalten Sie von p.i.c.s. eine Bestätigung, mit der Sie
auch die p.i.c.s.-Kontoverbindung und eine Auftragsnummer mitgeteilt bekommen. Überweisen Sie dann die erforderliche Registriergebühr
unter Angabe der Auftragsnummer auf das angegebene Konto. Alternativ können Sie auch z.B. einen Verrechnungsscheck
verschicken. Beachten Sie dabei, daß Sie den Betrag immer in Euro angeben, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen. Dadurch
entfallen innerhalb der Euro-Länder die Umrechnungsgebühren. Für Auslandsüberweisungen werden in der Registrierbestätigung auch
der "Bank Identification Code (BIC)" un die "International Banking Account Number (IBAN)" angegeben.
|
 |
 |
Wie lange muß ich nach Überweisung der Registriergebühr auf meinen Registrierschlüssel warten? |
 |
Üblicherweise werden zweimal wöchentlich Zahlungseingänge auf das p.i.c.s-Konto überprüft. Da die Überweisungen selber auch
beim Onlinebanking immer noch zwischen ein und drei Tagen von Ihrem Überweisungsauftrag bis zur Gutschrift des Betrages auf
dem p.i.c.s-Konto dauern, kann sich eine Wartezeit von maximal einer Woche vom Datum des Überweisungsauftrags bis zum Erhalt
des Registrierschlüssels ergeben. Sollten Sie innerhalb einer Woche nach Zahlungsanweisung keinen Registrierschlüssel
erhalten haben, wenden Sie sich an p.i.c.s.-Registrierungsstelle.
|
 |
 |
Nach Eingabe des neu erworbenen Registrierschlüssels erhalte ich eine Meldung, daß der Schlüssel ungültig sei. Was soll ich tun? |
 |
Achten Sie bei der Eingabe der Registrierdaten auf die Groß- und Kleinschreibung. Sie müssen Ihren Vor- und Nachnamen und den
Registrierschlüssel so eingeben, wie Sie ihn von p.i.c.s. zugesandt bekommen haben. Am einfachsten markieren Sie die
Registrierdaten in der von p.i.c.s. erhaltenen E-Mail und kopieren ihn mit [Strg-C] in die Windows-Zwischenablage.
Anschließend klicken Sie im Dialogfenster für die Eingabe der Registrierdaten auf die Schaltfläche "..Daten automatisch
einfügen". Ihre Registrierdaten werden dann automatisch in die richtigen Felder eingetragen.
|
 |
 |
Gilt der Registrierschlüssel auch für spätere Updates eines Programms? |
 |
Die Registrierschlüssel funktionieren auch in den folgenden Updates der Programme. Sie gelten allerdings nur auf Ihrem
Rechner. Sollten Sie das Programm weitergeben, was durchaus erlaubt ist, solange alle originalen Installationsdateien
weitergegeben werden, wird auf einem anderen Rechner ein neuer Schlüssel benötigt.
|
 |
 |
Ich habe ein neues Betriebssystem installiert (einen neuen PC erworben). Nach Eingabe des Registrierschlüssels erhalte ich eine Meldung, dass der Schlüssel ungültig sei. Was soll ich tun? |
 |
In früheren p.i.c.s. Programmversionen war der Registrierschlüssel abhängig von der ID-Nummer Ihres Registrierantrags,
welche aus den letzten Ziffern der Windows-Produkt-ID besteht und dem bei der Windows-Installation angegebenen Benutzernamen.
Solange sich diese Daten nicht änderten, brauchten Sie keinen neuen Schlüssel. Wenn Sie Ihren PC oder auch nur das
Betriebssystem gewechselt haben oder wenn Sie bei einer Neuinstallation den Benutzernamen geändert haben, brauchen Sie einen
neuen Schlüssel. Schicken Sie dann einfach einen neuen Registrierantrag an p.i.c.s. und sie erhalten umgehend und natürlich
kostenlos einen neuen Schlüssel.
|
 |
 |
Ich habe eine neue Programmversion installiert. Nach Eingabe des Registrierschlüssels erhalte ich eine Meldung, daß der Schlüssel ungültig sei. Was soll ich tun? |
 |
Die Registrierprozedur für die p.i.c.s.-Shareware-Programme wurde im Laufe des Jahres 2002 vereinfacht. Dadurch funktionieren
aber auch die alten Registrierschlüssel in den neueren Versionen nicht mehr. Registrierte Benutzer älterer Versionen können
in diesem Fall einfach einen neuen Registrierantrag an p.i.c.s. schicken und sie erhalten umgehend und natürlich kostenlos
einen neuen Schlüssel. Die betroffenen Versionsnummern können Sie in der detaillierten
Registrieranleitung finden.
|
 |
 |
Ich benötige eine Rechnung über die Registriergebühr. Was muss ich tun, um eine solche zu erhalten? |
 | Bei der Beantragung eines Registrierschlüssels gibt es auch ein Kommentarfeld, in das Sie einen beliebigen Kommentar zu Ihrem Registrierantrag eingeben können. Geben Sie hier einfach Ihren Wunsch nach einer Rechnung und die Postanschrift ein, an die die Rechnung verschickt werden soll. Sie erhalten dann eine Rechnung mit ausgewiseneer Mehrwertsteuer. Alternativ können Sie nach Absenden des Registrierantrag auch eine entsprechende E-Mail an die p.i.c.s.-Registrierungsstelle schicken. |
 |
 |
Kann ich ein p.i.c.s. Programm auch auf CD oder auf einem anderen Datenträger erwerben? |
 |
p.i.c.s.-Shareware-Programme werden ausschließlich über das Internet vertrieben. Es gibt keine Vollversionen, die auf CD oder
auf einem anderen Datenträger per Post verschickt werden können. Sie müssen in jedem Fall eine Probeversion aus dem Internet
laden und diese dann über die integrierte Registrierfunktion freischalten. Falls Sie nicht über einen Internetanschluss verfügen,
müssen Sie das Programm z.B. von einem Bekannten aus dem Netz laden lassen. Die Beantragung eines Registrierschlüssels kann
natürlich auch per Post erfolgen. Drucken Sie dazu einfach den Registrierantrag aus und senden diesen per Post an
p.i.c.s.
|