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Freeware-Programme dürfen kostenlos und ohne jede Einschränkung benutzt werden. Auch die mit diesen Programmen erstellten Dateien unterliegen keinerlei Urheberrechten seitens des Programmautors und dürfen ebenfalls beliebig kopiert und an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Ausführliche Freeware-Lizenzbedingungen Gewährleistungsbeschränkung Weitergabe Manipulation, Dekompilierung und Disassemblierung der Software und mitgelieferten Dateien werden nach § 263a StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet, vom Autor zur Anzeige gebracht und Schadensersatz geltend gemacht. Sonstiges Alle verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Inhaber anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Shareware = Fairware Shareware ist fair zum Kunden: Niemand kauft "die Katze im Sack"! Man kann p.i.c.s.-Shareware über einen beliebigen Zeitraum testen und feststellen, ob das Programm den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen entspricht, bevor man sich zum Kauf entschließt. Die Probeversionen der p.i.c.s.-Shareware-Programme sind mit unterschiedlichen Einschränkungen gegenüber den jeweiligen Vollversionen versehen. Diese Einschränkungen sind aber immer so gewählt, daß sie den vollständigen Test der Programme nicht verhinden. Will man die uneingeschränkte Vollversion eines Programmes verwenden, muß man sich registrieren lassen, d.h. man entrichtet eine sogenannte Registriergebühr und erwirbt dadurch das Recht, die Software weiterhin zu nutzen. Mit der Registrierung erwirbt man auch das Recht, kostenlose Updates des Programms zu verwenden. Die Registrierung der p.i.c.s.-Shareware-Programme geschieht ausschließlich über eine in den Programmen integrierte Registrierfunkion. Ausführliche Shareware-Lizenzbedingungen Shareware-Programme dienen nur zur Begutachtung des Gebrauchswertes. Die Software darf kostenlos zu Testzwecken verwendet werden. Möchten Sie den vollen Funktionsumfang des Programms nutzen, so müssen Sie sich als Benutzer registrieren lassen indem Sie eine Nutzungslizenz erwerben. Bei Nichtgefallen muss die Software komplett vom Datenträger des PCs entfernt werden. Registrierte Version Durch Registrierung erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenzvereinbarung und verzichten aufgrund der Möglichkeit des Tests vor Kauf auf eine Rückgabemöglichkeit der Software. Nach Absendung der Registrierung erhalten Sie von uns Benutzernamen und Registrierschlüssel, mit welcher Sie die Shareware- in eine registrierte Vollversion umgewandeln können. Die Weitergabe der Registrierungsdaten ist untersagt. Sie haben die Verpflichtung, diese Daten aufzubewahren, damit sie (z.B. bei Neuinstallation oder Absturz des Rechners) erneut eingegeben werden können. Es besteht für den Autor keine Verpflichtung die einmal zugesendeten Daten erneut zusenden zu müssen. Sollten Sie die Registrierungsdaten nicht innerhalb von 7 Tagen erhalten (z.B. wegen fehlender oder falscher Angabe der eMail-Adresse, technischer oder sonstiger Problemen), so sollten Sie den Autor darüber in Kenntniss zu setzen. Gewährleistungsbeschränkung Weitergabe Manipulation, Dekompilierung und Disassemblierung der Software und mitgelieferten Dateien, Weitergabe von Benutzername und Registrierschlüssel sowie die Entwicklung und Weitergabe von Software zur Passwortgenerierung wird nach § 263a StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet, vom Autor zur Anzeige gebracht und Schadensersatz geltend gemacht. Sonstiges Alle verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Inhaber anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Oldtimer-Programme werden mit der oben beschriebenen Freeware-Lizenz vertrieben. | |||||||||||
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