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Wenn Sie ein p.i.c.s. Shareware-Programm aus dem Internet geladen und installiert haben, verfügen Sie zuerst über eine Probeversion des Programms. Diese Probeversion dürfen Sie je nach Lizenz beliebig testen und auch weitergeben. Wenn Sie das Programm aber mit seinem vollen Funktionsumfang nutzen möchten, müssen Sie das Programm regsitrieren. Nach der Registrierung verfügen Sie dann über die Vollversion des Programms, die Sie ohne Einschränkung nutzen, aber nicht mehr weitergeben dürfen. Die Registrierung der p.i.c.s.-Shareware-Programme geschieht über eine in den Programmen integrierte Registrierfunkion oder im p.i.c.s. Onlineshop. Die Registrierprozedur besteht jeweils aus drei Schritten: 1. Ausfüllen und Absenden eines Registrierantrags
Sie werden damit zum p.i.c.s. Onlineshop geleitet, wo bereits der Name und die Version des freizuschaltenden Programms eingetragen sind. Tragen Sie nun noch in die vorgesehenen Felder Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre E-Mail-Adresse ein. Aus Ihrem Namen wird ein Registrierschlüssel generiert, der dann an die angegebene E-Mail-Adresse versandt wird. Sie können auch einen Kommentar zu Ihrem Registrierantrag eingeben, wenn Sie z.B. eine Rechnung benötigen. Nach Absenden Ihres Registrierantrags bekommen Sie sofort eine Bestätigung, in der Ihnen eine Auftragsnummer und die p.i.c.s.-Kontoverbindung mitgeteilt werden. Mit der Beantragung eines Registrierschlüssels verpflichten Sie sich nicht zum Kauf der Vollversion. Erst durch die Überweisung der Registriergebühr entsteht ein gültiger Kaufvertrag. 2. Überweisung der Registriergebühr an p.i.c.s. Mit der Bestätigung Ihres Registrierantrags, bekommen Sie die p.i.c.s.-Kontoverbindung und eine Auftragsnummer mitgeteilt. Überweisen Sie die erforderliche Registriergebühr unter Angabe der Auftragsnummer auf das angegebene Konto. Alternativ können Sie auch z.B. einen Verrechnungsscheck an die p.i.c.s. Postadresse verschicken. Beachten Sie dabei, daß Sie den Betrag immer in Euro angeben, wenn Sie nicht in Deutschland wohnen. Dadurch entfallen innerhalb der Euro-Länder die Umrechnungsgebühren. 3. Das Programm mit dem Registrierschlüssel freischalten
Sie erhalten anschließend eine Meldung, ob die Registrierung akzeptiert wurde und das Programm wird nach positiver Überprüfung von einer Probeversion zu einer Vollversion gewandelt. Es erscheinen dann keine Registrierhinweise mehr und sämtliche Funktionsbeschränkungen des Programms werden aufgehoben. Der Registrierschlüssel funktioniert auch in den folgenden Updates des Programms. Er gilt allerdings nur für Ihre Person. Sollten Sie das Programm weitergeben, was durchaus erlaubt ist, solange alle originalen Installationsdateien weitergegeben werden, wird auf für einen anderen Benutzer ein neuer Schlüssel benötigt. Falls noch eine Frage offen bleibt, finden Sie die Antwort vielleicht in der Zusammenstellung häufig gestellter Fragen zur Registrierung. | ||||||||||||
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